Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Was versteht man unter einem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten?
In der Buchhhaltung können die Zahlung und der Aufwand zeitlich auseinanderfallen, z. B. Aufwendungen die vor dem Abschlussstichtag (31.12.) bezahlt wurden, aber wirtschaftlich in das neue Jahr gehören. Diese Tatsache müssen wir bei der Erstellung des Jahresabschlusses beachten.
Gemäß § 252 Nr. 5 HGB sind alle Aufwendungen und Erträge eines Geschäftsjahres, unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung, im Jahresabschluss zu berücksichtigen.
Wir müssen also die entstandenen Aufwendungen, die wirtschaftlich nicht in das aktuelle Geschäftsjahr gehören, periodengerecht dem neuen Jahr zuordnen (§ 5 Abs. 5 Nr. 1 EStG und § 250 Abs. 1 HGB).
Um dies zu erreichen, bilden wir zum Jahresende sogenannte Rechnungsabgrenzungsposten.
Beispiel: Am 01. November des laufenden Jahres zahlen wir die halbjährliche Miete für unsere Lagerhalle in Höhe von 6.000 Euro im Voraus per Banküberweisung.
Wirtschaftlich gehören von diesem Aufwand 2 Monate (Nov./Dez.) ins alte Jahr und 4 Monate (Jan. – April) ins neue Jahr.
Schritt 1:
Wir buchen die Zahlung der kompletten Miete am 16. November
Mietaufwand 6.000 Euro an Bank 6.000 Euro
Schritt 2:
Wir grenzen den für dieses Wirtschaftsjahr nicht relevanten Aufwand, also die 4 Monate (Jan. – April), zum Jahresende bzw. Bilanzstichtag (meist 31.12.) ab.
aktiver Rechnungsabgrenzungsposten 4.000 Euro an Mietaufwand 4.000 Euro
Schritt 3:
Zu Beginn des neuen Geschäftsjahres (01.01.) lösen wir die aktive Rechnungsabgrenzung wieder auf und buchen den Mietaufwand periodengerecht in das relevante Wirtschaftsjahr.
Mietaufwand 4.000 Euro an aktiver Rechnungsabgrenzungsposten 4.000 Euro