Arbeitnehmer vs Arbeitgeber
Wer ist Arbeitnehmer?
Ein Arbeitnehmer ist jemand, der sich gemäß § 611 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in den Diensten eines anderen gegen Arbeitsentgelt zur Leistung von weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet.
Voraussetzung für das Vorhandensein eines solchen Arbeitsverhältnisses ist die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber wie z. B. bei Angestellten, Arbeitern, Auszubildenden oder Beamten.
Weisungsgebunden und fremdbestimmt heißt, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Inhalt und Durchführung der Arbeitstätigkeit vorschreibt, sowie den Arbeitsort als auch die entsprechende Arbeitszeit, z. B. tägliche Arbeitszeit von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr (9 to 5), an 5 Tagen die Woche / Arbeitsort ist das betriebliche Lager, festlegt.
Merkmale Arbeitnehmer:
- Der Arbeitnehmer ist weisungsgebunden
- Der Arbeitnehmer ist fest in die betriebliche Arbeitorganisation des Betriebes eingebunden
- Der Arbeitnehmer ist Schuldner der Arbeitsleistung, d. h. er muss seine Arbeit verrichten
- Der Arbeitnehmer ist Gläubiger des Arbeitsentgeltes, d. h. er erhält für seine Tätigkeit ein Entgelt (Arbeitslohn/Gehalt)
- Der Arbeitnehmer trägt kein eigenes unternehmerisches Risiko
- Der Arbeitnehmer kann auch zeitgleich Arbeitgeber sein
Beispiel:
Ein Angestellter eines Startups beschäftigt zur Beaufsichtigung seiner 7 Jahre alten Tochter ein Kindermädchen. Seine Tätigkeit im Startup übt er als Arbeitnehmer aus, wohingegen er der Arbeitgeber des bei ihm beschäftigten Kindermädchens ist.
Wer ist Arbeitgeber?
Arbeitgeber ist jeder, der einen anderen als Arbeitnehmer beschäftigt.
Arbeitgeber können Unternehmen aller Rechtsformen (AG, GmbH, KG, OHG usw.) sein, sowie Freiberufler, Gewerbetreibende oder die öffentliche Hand (Bund, Länder, Gemeinden). Auch eine Privatperson kann Arbeitgeber sein, z. B. bei Beschäftigung eines Kindermädchens (siehe Beispiel Arbeitnehmer) oder einer Reinigungskraft.
Merkmale Arbeitgeber:
- Der Arbeitgeber ist Gläubiger der Arbeitsleistung
- Der Arbeitgeber ist Schuldner des Arbeitsentgeltes
- Der Arbeitgeber trägt das eigene unternehmerische Risiko
- Der Arbeitgeber ist gegenüber dem Arbeitnehmer weisungsbefugt
- Der Arbeitgeber kann auch eine Privatperson sein
- Der Arbeitgeber kann auch gleichzeitig ein Arbeitnehmer sein