System der Einkommensteuer

System der Einkommensteuer

Einfaches Schema zur Ermittlung der tariflichen Einkommensteuer

Die tarifliche Einkommensteuer wird durch Anwendung der Grund- bzw. Splittingtabelle auf das „zu versteuernde Einkommen“ (zvE) ermittelt. Dieses dient als Bemessungsgrundlage.

Das „zu versteuernde Einkommen“ (zvE) wird wie folgt errechnet:

Gewinneinkünfte (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG)

Überschusseinkünfte (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG)

ergibt die Summe der Einkünfte

davon ggf. abzüglich

ergibt den Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG)

davon ggf. abzüglich

ggf. zuzüglich

ergibt das Einkommen (§2 Abs. 4 EStG)

davon ggf. abzüglich

ergibt das zu versteuernde Einkommen (ZVE § 2 Abs. 5 EStG)

dann Anwendung der Grundtabelle oder Splittingtabelle (Tarif)

ergibt die tarifliche Einkommensteuer