Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
Eine Buchführung muss gemäß §§ 146, 147 Abgabenordnung (AO) und §§ 238, 239 Handelsgesetzbuch (HGB) bestimmten formalen Anforderungen entsprechen. Damit dies gewährleistet ist, existieren die sogenannten Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB). Diese lauten wie folgt: Alle Buchungen müssen gemäß § 239 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB) vollständig, zeitgerecht (zeitnah), richtig und fortlaufend geordnet vorgenommen werden. Die Buchführung