Was bezeichnet man als Grundgesetz des Steuerrechts?

In der Abgabenordnung sind Vorschriften und grundsätzliche Regelungen des deutschen Steuer- und Abgabenrechts enthalten. Da diese allgemeingültig sind und sich nicht konkret auf ein spezielles Gesetz beziehen, wie beispielsweise beim Einkommensteuergesetz (EStG), wird die Abgabenordnung auch als Mantel- bzw. Grundgesetz des deutschen Steuerrechts bezeichnet.

Sie enthält grundsätzliche Angaben darüber, wie die Art der Steuerfestsetzung erfolgt und wann die festgesetzte Steuer letztendlich, wo zu entrichten ist.

Die Abgabenordnung ist in die folgenden neun Teile gegliedert:

  1. Einleitende Vorschriften (§§ 1 – 32j)
  2. Steuerschuldrecht (§§ 33 – 77)
  3. Allgemeine Verfahrensvorschriften (§§ 78 – 133)
  4. Durchführung der Besteuerung (§§ 134 – 217)
  5. Erhebungsverfahren (§§ 218 – 248)
  6. Vollstreckung (§§ 249 – 346)
  7. Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren (§§ 347 – 368)
  8. Straf- und Bußgeldvorschriften, Straf- und Bußgeldverfahren (§§ 369 – 412)
  9. Schlussvorschriften (§§ 413 – 415)