Was ist ein Kaufvertrag?

Durch einen Kaufvertrag wird gemäß § 433 (1) BGB  der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

Durch § 433 (2) BGB wird der Käufer dazu verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.